Weimarer Verfassung

Basisdaten
Titel: Die Verfassung des Deutschen Reichs
Kurztitel: [Weimarer Reichsverfassung]
Abkürzung: [WRV]
Art: Verfassung
Geltungsbereich: Deutsches Reich
Rechtsmaterie: Verfassungsrecht
Fundstellennachweis: 401-2
Erlassen am: 11. August 1919
RGBl. S. 1383
Inkrafttreten am: 14. August 1919
Außerkrafttreten: De facto durch die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 und das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933
Weblink: Text der WRV vom 11. August 1919, RGBl. 1919, S. 1383
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
Die Schluss-Seite der Weimarer Reichsverfassungsurkunde mit den Unterschriften Friedrich Eberts und der Mitglieder der Regierung Bauer
Die Verkündung der Verfassung des Deutschen Reichs im Reichsgesetzblatt am 14. August 1919

Die Weimarer Verfassung (auch Weimarer Reichsverfassung, kurz WRV; amtlich Die Verfassung des Deutschen Reichs) war die am 31. Juli 1919 in Weimar beschlossene, am 11. August unterzeichnete und am 14. August 1919 verkündete erste demokratische Verfassung Deutschlands. Mit ihr wurde das Deutsche Reich zu einer föderativen Republik mit einem gemischt präsidialen und parlamentarischen Regierungssystem.

Die Weimarer Verfassung löste das am 10. Februar 1919 erlassene Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt ab, das die wichtigsten künftigen Verfassungsorgane und ihre Zuständigkeiten beschrieb. Manche ihrer Artikel waren an die Paulskirchenverfassung von 1849 angelehnt. Manche flossen ihrerseits in das heute geltende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ein.

Nach dem Ort ihrer Verabschiedung wird das Deutsche Reich für die Dauer seiner demokratischen Periode von 1919 bis 1933 als Weimarer Republik bezeichnet. Der 11. August nahm in den Folgejahren den Charakter eines Nationalfeiertags an, wenngleich er diesen Status nie offiziell erhielt.[1]

  1. Manuela Achilles: With a Passion for Reason: Celebrating the Constitution in Weimar Germany. In: Central European History. Band 43, Nr. 4, Dezember 2010, S. 666–689, doi:10.1017/s0008938910000750.

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